Betreuungsgebühren

Das Essen in den Kindertagesstätten und Horten wird kindgerecht in der Einrichtung zubereitet.

Die Gebühren für Frühstücks- und Essensgeld betragen monatlich:
Kindertagesstätte (halbtags): 10,00 Euro
Kindertagesstätte: 45,00 Euro
Kinderhort: 60,00 Euro

In den Betreuten Grundschulen erhalten die Kinder einen Imbiss und Getränke. Dafür fällt eine Verpflegungspauschale von monatlich 10,00 Euro an.

Je nach Bedarf können in den einzelnen Kindertagesstätten drei Plätze pro Gruppe für Platzsharing ab 12:30 Uhr und in den Horten ab 14:00 Uhr angeboten werden. Die Eltern müssen sich für ein Kindertagesstätten- bzw. Schuljahr auf diese Option festlegen. Es besteht die Möglichkeit, einen Block von zwei oder drei Nachmittagen zu buchen. Dadurch entsteht ein monatlicher Betrag in Höhe von 1/5 der Betreuungsgebühr pro Nachmittag.

 
Bei nachgewiesener finanzieller Notlage der Familie oder in sozialen Härtefällen kann die Übernahme der Betreuungsgebühr für die Kindertagesstätten und Horte bei dem Amt für Jugend, Schulen und Sport oder dem Sozialamt des Main-Taunus-Kreises beantragt werden.
 
Die monatliche Betreuungsgebühr für den Besuch der betreuten Grundschule beträgt für jedes Kind 50,00 €, das zweite und weitere Kinder sind gebührenfrei. Sollte die/der Sorgeberechtigte des Kindes Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, kann über den Fachbereich Soziales, Kinder, Jugend und Vereine der Stadt Eschborn ein Antrag auf Übernahme oder Ermäßigung der Betreuungsgebühr an das Amt für Jugend, Schulen und Sport des Main Taunus Kreises gestellt werden.
 
In besonderen Härtefällen entscheidet bei Anträgen auf Stundung, Ermäßigung oder Erlass der Gebühren in jedem Einzelfall der Magistrat der Stadt Eschborn.