Eschborn testet das Bürgerbudget

Projektvorschläge können eingereicht werden

Bereits im Oktober 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn den Magistrat beauftragt, ein Verfahren für die Einrichtung eines Bürgerbudgets zu entwickeln. Im März 2023 wurde eine Richtlinie beschlossen, die die Voraussetzungen für dieses Budget festlegt.
 

Eschborner Bürgerinnen und Bürger erhalten damit die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für eigene Projekte, die dem Gemeinwohl dienen, zu erhalten. Damit soll bürgerschaftliches Engagement entfacht und wertgeschätzt werden. Die Einrichtung eines Bürgerbudgets orientiert sich an ähnlichen Projekten, die es bereits in mehreren deutschen Städten gibt. Insgesamt stehen in Summe 30.000 Euro zur Verfügung, einzelne Projekte dürfen bis zu 5.000 Euro kosten.


In diesem Jahr können bis zum Stichtag am 31. Juli Vorschläge eingereicht werden. Dies ist in Kürze auf der städtischen Homepage, per Mail an buergerbudget@eschborn.de oder schriftlich an die Stadt Eschborn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn möglich.


Alle Projektvorschläge müssen eine Ansprechperson für das Gesamtvorhaben unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums benennen. Die Anträge müssen zudem eine Projektbeschreibung, eine Ortsbeschreibung, eine plausible Kostenschätzung und die geschätzte Projektdauer enthalten. Letztere sollte in der Regel nicht mehr als 12 Monate umfassen.
 

Die Vorschläge müssen realistisch umsetzbar und dem Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Stadt Eschborn zuzuordnen sein. Zudem dürfen Projekte keiner Doppelförderung aus dem Stadthaushalt unterliegen. Auch gegensätzliche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung oder fachliche und konzeptionelle Erwägungen, die der Umsetzung entgegenstehen, führen zur Ablehnung von Vorschlägen. Ebenfalls nicht möglich ist die Förderung der Planung und Durchführung von festlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Schulabschlussfeiern oder Jubiläumsveranstaltungen. Nicht verausgabte Mittel sind nach Ende der Projektumsetzung zurückzuzahlen.
 

Eine Bürgerjury aus sieben zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern beratschlagt anschließend über die Projektvorschläge und wählt geeignete aus. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Projekte trifft der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport.


Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ebenfalls Projektvorschläge einreichen. Über diese beraten die Kinder- und der Jugendbeirat in einer gemeinsamen Sitzung. Sie wählen einen gemeinsamen Vorschlag aus, der nach Bestätigung durch den Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport realisiert wird. Die Beiräte können mehrere Vorschläge zur Realisierung auswählen, wenn diese die Gesamtsumme von 5.000 Euro nicht überschreiten.
 

Nach den ersten zwei Jahren wird das Verfahren evaluiert und gegebenenfalls angepasst.