Mobilfunkversorgung in Niederhöchstadt gesichert

Die Eschborner Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 mit großer Mehrheit beschlossen, dass der Magistrat für ein Grundstück bei der Westerbachsportanlage erneut einen Mietvertrag mit dem Mobilfunkbetreiber abschließen soll.

Bereits seit 2005 wird die städtische Fläche an einen Mobilfunkbetreiber vermietet, basierend auf einem Beschluss des Magistrats vom 26.07.2005. Es folgte eine angeregte Auseinandersetzung zunächst auch in der Eschborner Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2006 zum Funkturm. Daran knüpfte im Januar 2021 der einstimmige Beschluss der Eschborner Stadtverordnetenversammlung an, der den Magistrat beauftragte, den Mietvertrag zu kündigen, um in Verhandlungen mit dem Mobilfunkbetreiber einzusteigen. Ein intensiver Prozess unter Beteiligung externer Sachverständiger und der zuständigen hessischen Ministerien, um mögliche Alternativen zu dem bestehenden Mobilfunkstandort zu eruieren, war das Resultat. Dabei wurde festgestellt, dass der Funkturm aufgrund seiner optimalen Lage nur durch mehrere kleinere Standorte ersetzt werden könnte. Zudem ergaben mehrere Untersuchungen, dass die Strahlenbelastung durch den Funkturm deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liege. Eine gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung könne so klar ausgeschlossen werden.

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden auch in einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses präsentiert und so der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Der Magistrat der Stadt Eschborn wird nun einen neuen Mietvertrag mit dem Mobilfunkbetreiber verhandeln und so die gute Mobilfunkversorgung im Stadtteil Niederhöchstadt auf Dauer sicherstellen.