Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Einbürgerung

Beschreibung

Auf Antrag können ausländische Mitbürger, die seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, eingebürgert werden. Allerdings verliert sie bzw. er dann im Normalfall die bisherige Staatsbürgerschaft. Ausnahmen z.B. bei den meisten EU-Ländern, sind bei der jeweiligen Auslandsvertretung zu erfragen.

Der Antrag ist am Wohnort zu stellen. Voraussetzungen für eine erfolgsversprechende Einbürgerung ist, dass Antragssteller

  • nicht vorbestraft sind
  • den Lebensunterhalt für sich und ihre Angehörigen ohne selbstverschuldete Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe oder Grundsicherung) bestreiten können
  • nachweislich ausreichende Deutschkenntnisse haben und
  • nachweislich über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.


Die persönliche Vorsprache ist in dieser Angelegenheit die beste Möglichkeit Fragen zu beantworten. Bringen Sie dazu bitte Ihre Ausweisdokumente mit. Wir beraten Sie gerne.
 

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag 13:00 - 16:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Samstag  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00
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