Für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung oder Unterhaltung der Anschlussleitungen ist die Stadt Eschborn zuständig. Gemäß dem geltenden Satzungsrecht der Stadt Eschborn sind die Kosten der Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen der Stadt in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungsanspruch entsteht mit Fertigstellung der Anschlussleitung.
Die Stadt kann vor Ausführung der Arbeiten vom Grundstückseigentümer eine Vorausleistung verlangen.
Die Anträge für die Herstellung von Hausanschlüssen erhalten Sie bei den Stadtwerken Eschborn außerdem können Sie den Antrag für einen Kanalanschluss und den Antrag auf einen Wasseranschluss auf dieser Seite herunterladen.
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Herr
Andreas Schäfer
E-Mail: a.schaefereschbornde
Telefon: 06196/490-239
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