An heißen Sommertagen oder in langen Trockenperioden müssen im Garten
Blumen und Rasen mit Trinkwasser bewässert werden. Da wird häufig die
Frage gestellt, ob man für dieses Gießwasser auch Schmutzwassergebühren
bezahlen muss.Die Gebühren für das Schmutzwasser werden in der Regel
nach dem tatsächlich verbrauchten Frischwasser berechnet, da angenommen
wird, dass sämtlich ge-brauchtes Frischwasser auch wieder der
Kanalisation zugeführt wird. Nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation geleitetes Wasser kann jedoch von der Abwassermenge abgezogen werden.
Nachweis über Zähler
Den Nachweis über die Nichteinleitung in die Kanalisation können Sie durch
die Installation einer zusätzlichen, von den Stadtwerken anerkannten
Wasseruhr führen, die Sie z.B. im Fachhandel erwerben können.
Diese Wasseruhr müssen Sie auf eigene Kosten an der Stelle frostsicher installieren, an der das Wasser aus dem Haus in den Garten geleitet wird.
Die Installation, Veränderung und Zählerwechsel (Eichfrist 6 Jahre) des Gartenwasserzählers haben Sie auf eigene Rechnung
selbst bzw. durch einen Dritten (z.B. Installateur) vorzunehmen und
werden von Bediensteten der Stadtwerke Eschborn überprüft. Der
Gartenzähler wird verplombt. Ausschließlich überprüfte bzw.
kontrollierte und verplombte Gartenwasserzähler werden anerkannt.
Einen Antrag zur Anerkennung eines Nebenzählers für die Absetzung der
Abwassergebühren können Sie unter Tel. 06196/490809 anfordern.
Absetzungen werden erst ab der Abnahme des Gartenwasserzählers
anerkannt.
Die Gartenwasserzähler werden in der Datenverarbeitung erfasst. Bei der jährlichen Selbstablesung werden Hauptzähler und Gartenwasserzähler auf der Ablesekarte aufgeführt. Die jeweiligen Zählerstände sind dort einzutragen. Die Absetzung wird bei der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt.
Überprüfungen wegen Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) oder sonstiger Veränderungen (z.B. Umbau), müssen neu beantragt werden.
Bei entsprechenden Vorkommnissen z.B. bei der Selbstablesung, Ablehnung
einer Überprüfung, Fehlen eines zu kontrollierenden Zählers,
Überschreitung der Eichfrist, Entfernen der Plombe u.ä., kann eine
Absetzung nicht erfolgen.
Lohnt sich ein Zählereinbau?
Bevor Sie jedoch einen Zähler kaufen, sollten Sie folgendes bedenken:
Erfahrungsgemäß werden für die Gartenbewässerung geringe Mengen
verbraucht und Sie haben nur geringen Abzug bei den Gebühren. Obendrauf
haben Sie dann noch die Kosten für die Was-seruhr und die
Installationsarbeiten gehabt, die sich nicht rechnen.
Rechenbeispiel:
Gartenwasserverbrauch 16m3
Abzugsfähig:
16m3 x 2,08€ / m3
Gebührenersparnis:
33,28 Euro




