Zusätzlich werden auf beiden Friedhöfen Urnenreihengräber abgeräumt, die in der Zeit von September 1999 bis August 2000 angelegt wurden. Betroffen ist auch eine spätere beigegebene Urne, die im Januar 1997 auf dem Friedhof in Eschborn beigesetzt wurde. Diese Gräber wurden bereits im Herbst des vergangenen Jahres gekennzeichnet.
Weiterhin werden Kaufgräber eingeebnet, bei denen das Nutzungsrecht bis 31.12.2020 abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, sowie Gräber, deren Räumung beantragt wurde.
Angehörige und Hinterbliebene werden gebeten, diesen Hinweis bei der Planung der Frühjahrsbepflanzung zu berücksichtigen und Grabschmuck, der nicht abgeräumt werden soll, vorher abzuholen.
Alle betroffenen Gräber, sowohl die Erd- und Urnenreihengräber als auch die Kaufgräber, werden in den kommenden Tagen mit Markierungen versehen.
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Eschborn bittet um Verständnis, falls den Friedhofsbesucherinnen und Besuchern durch die Arbeit Beeinträchtigungen entstehen.