Grund dafür sind Mängel, die nach einer kürzlich erfolgten Überprüfung der Bausubstanz festgestellt wurden und vor einer weiteren Nutzung behoben werden müssen.
Personen, die aktuell ein Fahrzeug auf dem Parkdeck abgestellt haben, werden gebeten, dieses schnellstmöglich zu entfernen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet um Beachtung der entsprechenden Beschilderung. Unternehmen werden gebeten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher auf die eingeschränkten Parkmöglichkeiten hinzuweisen.