< vorheriger Artikel
Montag, 07.11.2011
Änderung der Friedhofsordnung
Am Donnerstag vergangener Woche beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn Änderungen der Friedhofsordnung. „Mit diesen Änderungen in der Friedhofsordnung kommen wir zum einen den Wünschen unserer Bürgerinnen und Bürger nach, aber auch dem Gesetzgeber“, erklärte Erster Stadtrat Mathias Geiger
Die wichtigste Änderung betrifft die Gestaltung der Urnenwände. Ab sofort ist es erlaubt, an den Urnenkammern Bilder anzubringen. Diese dürfen bis zu 9 x 13 Zentimeter groß sein und nur von Fachfirmen angebracht werden. Insgesamt sind die Vorschriften über die Gestaltung der Grabmale nun lockerer. Im gegenzug müssen Steinmetze künftig nach der Aufstellung von Grabmalen einen Nachweis der Standfestigkeit vorlegen.




