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Dienstag, 10.01.2012
Grundsteuer 2012
Neue Bescheide werden nur bei Änderung ausgestellt
Festsetzung der Grundsteuer 2012
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn hat in ihrer Sitzung am 15.12.2011 die Grundsteuerhebesätze wie folgt festgesetzt:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 170 v.H.
(Grundsteuer A)
b) für Grundstücke 140 v.H.
(Grundsteuer B) - Sofern sich die Grundsteuer 2012 gegenüber dem Vorjahr geändert hat, haben bzw. werden die Steuerpflichtigen Grundsteuerbescheide erhalten.
Für den Grundbesitz, dessen Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird auf die Erteilung von Grund-steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet. Dafür wird die Grundsteuer durch diese öffentliche Bekanntmachung für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten Höhe festgesetzt (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 – Bundesgesetzblatt 1973 I, S. 965; Bundessteuerblatt 1973 I, S. 586). - Die Grundsteuer 2012 ist mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November und bei Jahreszahlern in einem Betrag am 02. Juli 2012 fällig.
- Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Bekanntgabe eines schriftlichen Steuerbescheides ergeben würden.
- Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der Bekannt-gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Eschborn, Rathausplatz 36 in 65760 Eschborn einzulegen.
Eschborn, 09.01.2012
Der Magistrat der Stadt Eschborn
gez.
Speckhardt
Bürgermeister




