Schutz der Wasserleitungen und Wassermesser in der kalten Jahreszeit
Die Stadtwerke Eschborn bitten alle Grundstückseigentümer in der bevorstehenden kalten Jahreszeit ihre Wasserleitungen und Wassermesser vor Frost zu schützen.
Mit Eintritt der kalten Jahreszeit besteht die Gefahr, dass Wassermesser und Wasserleitungen durch Frost beschädigt werden bzw. einfrieren.
Um einem Frostschaden mit geeigneten Maßnahmen rechtzeitig entgegenzuwirken, haben während dieser Zeit alle Wasserabnehmer die notwendigen Frostschutzmaßnahmen zu treffen. Dies ist im § 6 Abs. 3 der „Wasserversorgungssatzung“ der Stadt Eschborn geregelt.
Wassermesser sowie weitere Verbrauchs- und Versorgungseinrichtungen auf dem Grundstück sind ausreichend gegen Kälteeinwirkung zu sichern. Im Falle eingefrorener Leitungen müssen diese durch den Grundstückseigentümer oder von ihm Beauftragte auf seine Kosten und Gefahr fachgerecht aufgetaut werden. Soweit es sich dabei um Teile der Wasseranschlussleitung bis einen Meter hinter dem Wasserzähler einschließlich Anbohrschellen und Absperrvorrichtungen handelt, ist jedoch vorher die Stadt Eschborn zu verständigen. Bei Feststellung eines Frostschadens wird darum gebeten, sich sofort an die Stadtwerke Eschborn unter der Rufnummer 06196/490-0 zu wenden.
Durch Frosteinwirkung besonders gefährdete Versorgungsanlagen wie z. B. Gartenleitungen müssen mit speziellen Abstell- und Entleerungshähnen bzw. Ventilen versehen sein; im Winter sind sie geschlossen und leer zu halten. Spülaborte dürfen nur in frostsicheren Abortanlagen eingebaut werden.
Die Stadtwerke empfehlen, zur Vorbeugung und Abwehr von folgenschweren Schäden, einen entsprechenden Frostschutz an den betroffenen Wasserversorgungseinrichtungen vorzunehmen.




