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Montag, 28.11.2011

Wasserabrechnungen für 2011


Ab 1. Dezember können von den Grundstückseigentümern die städtischen Hauptwassermesser abgelesen werden. Der Wasserverbrauch kann bis zum 3. Januar 2012 an die Stadtwerke gemeldet werden.

Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass die Zählerablesungen auch in diesem Jahr in erster Linie von den Grundstückseigentümern selbst vorgenommen werden. Hierfür bitten die Stadtwerke darum, die entsprechenden Ablese-Vordrucke der Stadtwerke zu benutzen, die im Dezember an die Grundstückseigentümer versandt werden. Diese sind bis zum 3. Januar mit den erforderlichen Eintragungen an die Stadtwerke Eschborn zurückzuschicken. Als Ableseergebnis sind nur volle Kubikmeter einzutragen. Die Rücksendung der Ablesekarten auf dem Postweg ist gebührenfrei!

Zur Fertigung der Wasserabrechnung werden die Verbrauchswerte für den Monat Dezember 2011 durch die Stadtwerke auf den 31.12.2011 hochgerechnet, sofern der Wasserzählerstand vor dem 31.12.2011 vorliegt.

Bei Nichteinhaltung der Rücksendefrist der Ablesekarten wird eine gebührenpflichtige Ablesung durch die Stadtwerke erforderlich. Hierfür ist von dem Grundstückeigentümer eine Verwaltungsgebühr von 12,75 Euro (gem. § 29 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Eschborn) zu entrichten - dies gilt auch für Terminvereinbarungen.

Für Terminabsprachen stehen die Stadtwerke Eschborn unter der Rufnummer 06196 490-216, -238 oder -809 zur Verfügung.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, per E-Mail unter stadtwerke@eschborn.de die Daten an die Stadtverwaltung zu schicken. Folgende Angaben sind hierzu erforderlich:

  • Objektnummer
  • Objektbezeichnung
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Ablesedatum
  • Name des Eigentümers / der Eigentümerin
  • Adresse, Wohnort
  • Telefonische Erreichbarkeit (für Rückfragen)
  • Email