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Montag, 12.12.2011

Weihnachtsbeihilfe für bedürftige Familien


In diesem Jahr wird die Stadt Eschborn bedürftige Eschborner Familien mit einer Weihnachtsbeihilfe von 30 Euro pro Kind unterstützen. Stadtrat Thomas Ebert freut sich, dass die Stadtverordnetenversammlung einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung gestellt hat und Eltern dabei unterstützt , Kinderwünsche zum Familienfest zu erfüllen.

Das Sozialbüro Eschborn nimmt im Auftrag der Stadt am Mittwoch, dem 21. Dezember, in der Zeit von 10 bis 12 und 14 bis 18 Uhr die Auszahlung vor. Das Sozialbüro befindet sich im katholischen Gemeindezentrum Christ-König in der Hauptstraße 52 im 1. Obergeschoss.

Berechtigter Personenkreis sind Eltern minderjähriger Kinder von

  • SGB II oder SGB XII-BezieherInnen
  • WohngeldbezieherInnen
  • BezieherInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BezieherInnen von Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz

Auszahlungen können nur dann vorgenommen werden, wenn der Nachweis der Berechtigung mit (z.B. ein aktueller Bescheid) erfolgt. Ohne diesen kann leider keine Auszahlung erfolgen. Außerdem ist die Vorlage des Personalausweises nötig.

Übrigens: die Weihnachtsbeihilfe zählt nicht als Einkommen im Sinne des SGB II / SGB XII, da es sich um eine Zuwendung der freien Wohlfahrtspflege handelt und nicht als Einkommen im Sinne des Sozialhilferechts angerechnet werden darf.