Zwölf Mitglieder des Hessischen Städtetages klagen gegen das Land Hessen
Zwölf Mitgliedstädte des Hessischen Städtetages haben heute beim Staatsgerichtshof für das Land Hessen eine kommunale Grundrechtsklage gegen das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 eingereicht.
Mit dem im Dezember 2011 verabschiedeten Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber die so bezeichnete „Kompensationsumlage“. neu eingefügt (§ 40 c des Gesetzes). Die zwölf Klägerinnen wenden sich gegen diese bisher unbekannte Umlage.
Erstmals im laufenden Rechnungsjahr 2011 müssen alle kreisangehörigen Kommunen diese Kompensationsumlage zahlen. Haben die Klägerinnen Erfolg, wirkt die Entscheidung zugunsten aller 421 hessischen kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Erstmals in der hessischen Nachkriegsgeschichte kommt es in diesem Jahr 2011 dazu, dass einzelne hessische Gemeinden mehr Geld an das Land abführen müssen als ihnen aus dem Topf des Finanzausgleichs zusteht. Sie erhalten „negative Schlüsselzuweisungen“.
Der Hessische Städtetag hatte schon im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass der Landesgesetzgeber nicht befugt ist, den Städten durch Grundgesetz verbriefte Steuermittel zu entziehen. Nach der Hessischen Verfassung ist es Aufgabe des Landes seine Kommunen zu finanzieren.
Die Städte sind:
Bad Homburg v.d.H., Bad Soden am Taunus, Dieburg, Dreieich, Eschborn, Gernsheim, Haiger, Heusenstamm, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus, Idstein, Kelsterbach, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Melsungen, Neu-Isenburg, Oberursel, Schwalbach am Taunus, Gemeinde Sulzbach, Usingen
(Pressemitteilung Hessischer Städtetag | 06. Dezember 2011)




