Rathaus
Bezeichnung:
Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
- ggf. Karteikartenauszug (von der erteilenden Behörde)
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind ggf. einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2.2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fotomustertafel
(Bundesministerium des Innern)
Rechtsgrundlage
§§ 26, 27 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV





