Rathaus
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, ggf. Krankenkraftwagen, Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen. Ist die FzF bereits abgelaufen ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Voraussetzungen:
Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein)
Verfahrensablauf:
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen; war die bisherige FzF bereits abgelaufen erfolgt die Ausstellung einer neuen FzF.
.
An wen muss ich mich wenden?
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Meldebestätigung
- Kartenführerschein
- ein Führungszeugnis der Belegart "O" (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
- ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2 FeV
- ggf. darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Detaillierte Einzelfallinformationen erhalten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Main - Taunus - Kreis
Die Verwaltungsgebühr beträgt ca. 42,60 €. Zahlungen sind in Bar oder mit EC-Karte (PIN) möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlägerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine Verlängerung der FzF über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus ist nur möglich, wenn zusätzlich die Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 FeV nachgewiesen wird.





