Informationen zum Bürgerentscheid
Am Sonntag, 22. April 2012, findet in der Stadt Eschborn ein Bürgerentscheid gegen den Abriss des Rathauses statt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15. Dezember 2011 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
(Öffentliche Bekanntmachung 074/2011 Bürgerentscheid gegen Rathausabriss)
Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautet:
Kontakt
Karin Lichterbeck
Telefon: 06196/490-123
oder
Claudia Herren
Telefon: 06196/490-116
Sind Sie gegen den Abriss des Rathauses?
Abstimmungsberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten vor der Abstimmung (also 22. Januar 2012) in Eschborn ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Abstimmungsbenachrichtigung für den Bürgerentscheid geht Ihnen bis zum 31. März 2012 per Post zu.
Briefabstsimmung
Wenn Sie am 22. April 2012 an der Stimmabgabe verhindert sind, können Sie frühestens
ab 12. März 2012 Abstimmungsunterlagen im Rathaus persönlich oder schriftlich beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Elektronische Beantragung:
Unsere E-Mail-Adresse: wahlen@eschborn.de
Unsere Faxnummer: 06196 – 490 390.
Eine Beantragung im Internet ist derzeit noch nicht möglich.
Bei Fax- und E-Mail-Beantragung wird um Angabe Ihrer Anschrift, Ihres Geburtsdatums, Stimmbezirk-Nummer und Nummer im Abstimmungsverzeichnis gebeten.
Wir empfehlen Ihnen:
Warten Sie die Zustellung Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung ab. Die Karte wird Ihnen per Post spätestens bis zum 31.3.2012 zugestellt. Auf der Rückseite der Karte ist ein Antrag für die Abstimmungsunterlagen abgedruckt. Füllen Sie diesen Antrag bitte vollständig aus, unterschreiben ihn und senden Sie ihn in einem frankierten Umschlag an uns zurück. Sie erhalten dann umgehend Ihre Unterlagen von uns zugesandt – entweder nach Hause oder an Ihren Urlaubsort – je nachdem, was Sie eingetragen haben.
Sie können Ihre Unterlagen aber auch persönlich im Rathaus abholen.
Auch dafür ist die ausgefüllte Abstimmungsbenachrichtigung nötig. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Stimmzettel gleich in einer bereit stehenden Wahlkabine ausfüllen und Ihren Wahlbrief in die Wahlurne einwerfen.
Ihre Unterlagen können auch durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht abgeholt werden.
Der Eintrag des Bevollmächtigten auf dem Antrag der Abstimmungsbenachrichtigung genügt. Es dürfen Unterlagen jedoch nicht für mehr als vier Personen in Empfang genommen werden.




