Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Elterngeld
Beschreibung
Das Bundeselterngeld wird längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes gezahlt.
Für den Bezug von Elterngeld gelten Einkommensgrenzen. Näheres dazu finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit oder auf dem Versorgungsamt Wiesbaden. Das Elterngeld ist steuerfrei und wird auf Sozialleistungen (unter anderem Arbeitslosengeld II/SGB II, Grundsicherung/SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und BAfög) angerechnet.
Anträge zum Elterngeld erhalten Sie im Eschborner Rathaus vor den Zimmern 29/30 und in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt.
Zuständig für das Erziehungsgeld ist das:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Mainzer-Straße 35 (Eingang Lessingstraße)
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611/71570
Mail: poststelle@havs-wie.hessen.de
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Mittwoch | 15:00 - 18:00 | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 08:00 - 12:00 | |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
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