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der Einkommensgrenze gemäß § 11 und 11a SGB II und § 82 SGB XII Vermögen unterhalb der Freigrenze gemäß
gezahlt. Für den Bezug von Elterngeld gelten Einkommensgrenzen. Näheres dazu finden Sie auf den Seiten der
Wohnungen der vereinbarten Förderung (höhere Einkommensgrenzen als bei Sozialwohnungen), Seniorenwohnungen