Daher bittet Bürgermeister Mathias Geiger darum, besondere Vorsicht walten zu lassen. Das Abbrennen von Pyrotechnik ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe von Reet- oder Fachwerkhäusern sind grundsätzlich nicht zulässig.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass Menschenmengen, Bäume, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände nicht in der Nähe sind, wenn Raketen von einem sicheren Startplatz abgefeuert werden.
Es empfiehlt sich außerdem, Mülltonnen geschlossen zu halten, Balkone und Terrassen frei zu räumen und alle Fenster zu schließen.
Beim Anzünden von Böllern, wird gebeten, diese keinesfalls in der Hand zu halten und einen Blindgänger nie ein weiteres Mal verwenden.
In diesem Jahr werden Knaller, Kracher und Feuerwerkskörper der sogenannten Klasse II in der Zeit von Freitag, dem 28. Dezember bis Montag, dem 31. Dezember verkauft. Der Kauf ist aber nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eltern und Händler haben dafür zu sorgen, dass Minderjährigen keine Feuerwerkskörper überlassen werden.
Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden.