Gräber werden eingeebnet

Ab Dienstag, dem 02. Mai 2023, werden auf den Friedhöfen Eschborn und Niederhöchstadt Grabstätten eingeebnet.

Betroffen sind Erdreihengräber von Verstorbenen, die vor dem 13.10.1997 (Eschborn) beziehungsweise vor dem 21.09.1997 (Eschborn-Niederhöchstadt) beigesetzt wurden. Zusätzlich werden auf beiden Friedhöfen Urnenreihengräber abgeräumt, die in der Zeit von September 2001 bis August 2002 angelegt wurden. Diese Gräber wurden bereits im Herbst des vergangenen Jahres gekennzeichnet.
 

Weiterhin werden Kaufgräber eingeebnet, bei denen das Nutzungsrecht bis 30.09.2022 abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, sowie Gräber, deren Räumung beantragt wurde.
 

Angehörige und Hinterbliebene werden gebeten, diesen Hinweis bei der Planung der Frühjahrsbepflanzung zu berücksichtigen und Grabschmuck, der nicht abgeräumt werden soll, vorher abzuholen.
 

Alle betroffenen Gräber – sowohl die Erd- und Urnenreihengräber, als auch die Kaufgräber – werden in den kommenden Tagen mit Markierungen versehen.
 

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Eschborn bittet um Verständnis, falls den Friedhofsbesucherinnen und -besuchern durch die Arbeiten Beeinträchtigungen entstehen.