MTK-Kommunen wollen Eltern entlasten

Gemeinsame Erklärung aller Städte und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises

Die Kinderbetreuung ist eine wichtige soziale, gesellschaftliche und zukunftssichernde Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Viele Elternbeiträge für die Kinderbetreuung sind bereits nicht eingezogen worden, einem endgültigen Verzicht kommt dies jedoch nicht gleich. Eine Entscheidung hierüber kann nämlich der Magistrat bzw. Gemeindevorstand nicht alleine treffen – dies fällt in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Ersten Stadträtinnen und Ersten Stadträte der zwölf Städte und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises haben sich nun auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt. Zu den jeweils nächstmöglichen Sitzungsterminen der Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen werden Entscheidungsvorschläge vorgelegt, die die Eltern entlasten. Die Gesamtsumme des Entlastungsbetrages wird auf über fünf Millionen Euro geschätzt. Für die Monate April und Mai ist ein endgültiger Verzicht auf die Kindergartenbeiträge geplant. Dies betrifft alle städtischen Einrichtungen. Ein Handhaben dieser Regelung wird auch den kirchlichen und freien Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen empfohlen.

Die Einnahmeverluste dieser Träger decken wiederum die Kommunen. Für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wird für die Monate April und Mai ein Kostenbeitrag nach der tatsächlichen Inanspruchnahme fällig, der keinesfalls über dem regelmäßigen Beitragssatz liegt. Mit Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes am 02.06.2020 erfolgt eine leistungsbezogene Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß der jeweiligen Gebührensatzung der Kommune. Wurde gar keine Betreuung in Anspruch genommen, ist auch hier kein Geld zu entrichten.

Den kirchlichen und freien Trägern wird das gleiche Verfahren vorgeschlagen, wiederrum mit einer Kostenübernahmeerklärung der Kommune. Es wird anerkannt und gewürdigt, dass viele Eltern und Erziehungsberechtigte seit Beginn der Corona-Pandemie im beruflichen, sozialen und häuslichen Umfeld einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt waren und dass es eine zusätzliche Härte ist, auf einem Beitragseinzug ohne eine vollumfängliche entsprechende Gegenleistung zu bestehen. Dabei ist man sich in allen Rathäusern bewusst, dass der Verzicht zur Entrichtung von Gebühren für die Kinderbetreuung zu ungeplanten sowie unvorhersehbaren drastischen Mindereinnahmen führen wird.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Kommunen, die eine anerkennende, unterstützende und fördernde Maßnahme ist. Man wird darauf hinwirken, dass die Kommunen einen finanziellen Ausgleich für das von der Landesregierung verordnete Betretungsverbot der Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten.