Wahl von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss des Main-Taunus-Kreises befasst sich zurzeit mit den Wahlen der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028.

Die Stadt Eschborn möchte interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich für dieses verantwortungsvolle Amt vorschlagen zu lassen. Folgende Voraussetzungen sollten die Bewerber/innen erfüllen:

1.         Das 25. Lebensjahr muss vollendet sein.

2.         Das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein.

3.         Die Bewerber/innen müssen in Eschborn wohnen.

Außerdem sollen Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge Richterspruchs nicht besitzen, nicht zu dem Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen berufen werden.

Für Bewerbungen sollte das folgende Bewerbungsformular verwendet werden.

Bürgerinnen und Bürger, die an dem Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen Interesse haben, werden darum gebeten, ihr ausgefülltes Bewerbungsformular direkt an jugendhilfeausschuss@mtk.org oder per Post an den Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Postfach 14 80, 65704 Hofheim zu schicken.