Bundestagswahl am 26. September 2021 - Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Seit Montag, dem 16. August 2021, können Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl ausgegeben werden.

Die Wahlbenachrichtigungs-Briefe werden den Wählern bis spätestens 5. September per Post zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits ein Antragsformular für die Briefwahl vorgedruckt. Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt im Rathaus geschickt werden. Anträge können aber auch unter Angabe des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums formlos gestellt werden. Hier ist auch eine Beantragung über das Internet möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Briefwahlunterlagen können persönlich im Rathaus Eschborn, Zimmer 20 im Erdgeschoss, beantragt und abgeholt werden. Hier sind die Öffnungszeiten montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, mittwochs bis 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

In der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt können die Briefwahlunterlagen lediglich abgegeben werden.

 

Wer Unterlagen für Freunde, Nachbarn oder Familienmitglieder mitnehmen möchte, braucht dazu eine schriftliche Vollmacht. Auf dem Antrag für Briefwahlunterlagen ist bereits eine Vollmacht vorgedruckt und muss nur unterschrieben werden.

Die Wahlbriefe können von den Wählern im Bereich der Deutschen Post portofrei in den Briefkasten geworfen oder persönlich im Rathaus oder in der Verwaltungsstelle abgegeben werden.

 

Der letzte Termin für die Beantragung von Briefwahl ist Freitag vor der Wahl, 24. September, 18 Uhr. Bei einer plötzlichen Erkrankung kann ein Antrag noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Wahlbüro im Rathaus gestellt werden.

Die Wahlbriefe selbst müssen bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, im Rathaus vorliegen. Der rechtzeitige Zugang des Wahlbriefes liegt ausschließlich in der Verantwortung des Wählers.

Für Fragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 06196/490-284 oder -955 oder unter wahlen@eschborn.de gerne zur Verfügung.