Geschwindigkeitsreduzierung in der Hauptstraße

Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite der Hauptstraße zwischen dem Kreisverkehr Hauptstraße/Sossenheimer Straße/Götzenstraße und den Einmündungsbereichen Bahnhofstraße und Im Hansengraben wird in diesen Straßenzügen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert.

Dort kam es wegen der Enge immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere auch für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Straßenverkehrsbehörde hofft nun, dass die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr das Risiko für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verringert werden kann.

Ebenso wird die Geschwindigkeit zwischen diesem Kreisel und der Einmündung zur Jahnstraße auf 30 Stundenkilometer reduziert.