Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Eschborn aufgrund des Steuermessbetrages - im Falle der Zerlegung aufgrund des Zerlegungsanteils des zuständigen Finanzamtes - seit dem 01.01.2016 mit einem Hebesatz in Höhe von 330% festgesetzt und erhoben.

Hebesätze der Vorjahre:

bis 31.12.2006  300%
ab 01.01.2007 bis 31.12.2015  280%

 

Übersicht der städtischen Steuern.

A-F:  Patrick Weller
G-L:  Heike Schwab
M-R: Roxana Quiros Martos
S-T:  Canel Ugurcuklu
U-Z:  Gabriele Ried

Zuständigkeit

Fachbereich 1 : Steuern und Abgaben

Anschrift

Außenstelle Gewerbegebiet Süd: T.O.P.A.S. Bürogebäude 2
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

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