Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Gewerbesteuer

Kurzbeschreibung

Steuerentlastungen und kurzfristige Maßnahmen für Gewerbetreibende

Vorerst wird die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen ermöglicht.

 

Gewerbesteuer - zinslose Stundung bis 30. Juni 2021:

Bei Steuerforderungen, die aufgrund von Veranlagungen für Vorjahre entstanden sind, besteht auf Antrag die Möglichkeit einer zinslosen Stundung bis zum 30. Juni 2021.

 

Gewerbesteuer - Herabsetzung von Steuervorauszahlungen 2021:

Durch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen kann die Steuerbelastung an die in kürzester Zeit gesunkene Ertragserwartung für das Jahr 2021 angepasst werden.
Hierfür müssen Antragsteller darlegen, dass aufgrund der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Umsatzausfälle das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen 2021 deutlich gemindert bzw. sogar ein Verlust zu erwarten ist.
Der Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung muss bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Gleichzeitig sollte dieser auch bei der Stadt Eschborn gestellt werden.

Bei Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere auch den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, können sich Unternehmen mit der Stadt Eschborn unter der Telefonnummern 06196 490-307 bzw. -308 oder per E-Mail an in Verbindung setzen.

Antragsformular Stundung / Herabsetzung Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2021

Beschreibung

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Eschborn aufgrund des Steuermessbetrages - im Falle der Zerlegung aufgrund des Zerlegungsanteils des zuständigen Finanzamtes - seit dem 01.01.2016 mit einem Hebesatz in Höhe von 330% festgesetzt und erhoben.

Hebesätze der Vorjahre:

bis 31.12.2006  300%
ab 01.01.2007 bis 31.12.2015  280%

 

Übersicht der städtischen Steuern.

A-F:  Patrick Weller
G-L:  Heike Schwab
M-R: Sandra Kautz
S-Z:  Roxana Quiros Martos

Zuständigkeit

Fachbereich 1 : Steuern und Abgaben

Anschrift

Außenstelle Gewerbegebiet Süd: T.O.P.A.S. Bürogebäude 2
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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