Service von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Fischereischein
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus. Eine erfolgreiche Fischereiprüfung ist vor der Beantragung zu absolvieren.
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann der Fischereischein nach bestandener Anglerprüfung beantragt werden.
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können ohne Anglerprüfung mit einer von der Gemeinde erstellten Bescheinigung den Fischfang mit Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben.
Fischereischein und Sonderfischereischein
- 1-Jahresfischereischein: 17,50 Euro
- 5-Jahresfischereischein: 45,- Euro
- 10-Jahresfischereischein: 86,- Euro
Jugendfischereischein:
- 1 Kalenderjahr: 7,50 Euro
- 5 Kalenderjahre: 23,- Euro
Ausländerfischereischein:
- 3 Monate: 12,50 Euro
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
- ein aktuelles Lichtbild
- Urkunde über bestandene Fischereiprüfung
- den alten Fischereischein
- bei minderjährigen Kindern muss ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
>Email: gewerbe@eschborn.de
>Telephone: 06196/490-321
>Email: gewerbe@eschborn.de
>Telephone: 06196/490-441
back