Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Meldebescheinigung über Gewerbebetriebe

Beschreibung

Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich mit ihrer Aufnahme angemeldet werden. Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Die Stadt Eschborn ist rechtzeitig über Veränderungen oder über die Aufgabe der Tätigkeit zu unterrichten. Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Es ist außerdem sinnvoll, auch das Kassen- und Steueramt über die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit zu unterrichten.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Gewerbemeldung gleichzeitig mit dem Beginn, der Veränderung oder der Einstellung erforderlich wird. Wer eine Anzeige nach § 14 GewO vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt im Sinne des § 146 (2) Ziff. 1 GewO ordnungswidrig.

Gebühren

Die Gebühr für die Entgegennahme einer Gewerbemeldung (An-, Um- oder Abmeldung) beträgt € 28,00, die Gebühr für die Ausstellung einer Empfangs-bescheinigung (Gewerbeschein) zzgl. € 8,00.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
    bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung
    bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU)
  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular der Gewerbemeldung im Original
  • Bei juristischen Personen:
    Bei bereits erfolgter Eintragung ins Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.

    Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt)
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    Nachweis der Eintragung im Handelsregister in deutscher Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    Kopie der Handwerkskarte oder Eintragsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Allgemeinformulierungen bei Gewerbemeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit (Gegenstand des Unternehmens) muss genau bezeichnet sein.

Zuständigkeit

Fachbereich 3

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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