Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Lohnsteuerkarte

Beschreibung

Ab 2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt.

Für das Lohnsteuer-Berechnungsverfahren ab den Jahre 2011 gelten allerdings noch die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010.

Das heißt, ab dem 01.01.2011 geht die Zuständigkeit des Lohnsteuer-Abzugsverfahren auf die zuständigen Finanzämter über.

Gängige Formulare für Ihre Einkommenssteuererklärung sowie Steuerklassenwahl erhalten Sie im Rathaus Eschborn bzw. in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt.

ABGELAUFENE UND NICHT BENÖTIGTE LOHNSTEUERKARTEN:
Diese werden vom Einwohnermeldeamt zurückgenommen und an das Finanzamt weitergeleitet. Über die Rückgabe der Lohnsteuerkarten können Sie sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes oder direkt beim

Finanzamt Hofheim
Nordring 4-10
65719 Hofheim

Telefon: 06192/960-0 informieren.

Die aktuelle Einkommensteuererklärung können Sie hier online ausfüllen!

 

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WeekdayMorningsAfternoons
Monday to Friday 08:00 - 12:00
Monday 13:00 - 16:00
Wednesday 14:00 - 18:00
Saturday  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WeekdayMorningsAfternoons
Tuesday 08:00 - 13:00
Thursday  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00

Ansprechpartner

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