Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Hundeverordnung
Beschreibung
Die Haltung eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes nach § 2 Hundeverordnung (HundeVO) ist gem. § 1 HundeVO erlaubnispflichtig.
Zum eigentlichen Erlaubnisantrag sind folgende Unterlagen zusätzlich einzureichen:
- Führungszeugnis
- Sachkundeprüfung
- Wesenstest des Hundes
- Nachweis, dass der Hund mit einem zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Chip unveränderlich gekennzeichnet ist
- Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
Zuständigkeit
Fachbereich 3: Sicherheit und Brandschutz
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
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