Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Hundeverordnung

Beschreibung

Die Haltung eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes nach § 2 Hundeverordnung (HundeVO) ist gem. § 1 HundeVO erlaubnispflichtig.

Zum eigentlichen Erlaubnisantrag sind folgende Unterlagen zusätzlich einzureichen:

  • Führungszeugnis
  • Sachkundeprüfung
  • Wesenstest des Hundes
  • Nachweis, dass der Hund mit einem zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Chip unveränderlich gekennzeichnet ist
  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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