Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Kirchenaustritt

Beschreibung

Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
 

Bürgerbüro (Unterortstraße 27A)
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Samstag 9 bis 13 Uhr

 

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr

 

 

Eschborner Bürgerinnen und Bürger können den Austritt aus einer Kirche, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Einwohnermeldeamt sowie der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt erklären, sofern sie in Eschborn ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Austrittsbescheinigung wird sofort ausgehändigt. Der Austritt wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Austrittserklärung vorgelegt bzw. unterzeichnet wird.

Gebühren

30,- Euro

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

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