Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Spielautomaten, Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Automatenaufsteller benötigen eine Erlaubnis gemaß § 33c Gewerbeordnung.

Zusätzlich ist für den jeweiligen Aufstellungsort eine Geeignetheitsbescheinigung zu beantragen.

Die Antragsunterlagen können telefonisch angefordert werden.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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