Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Gaststätten (vorübergehend)
Kurzbeschreibung
Seit dem 01.05.2012 gilt das Hessische Gaststättengesetz (HGastG).
Demnach muss bei der Abgabe von Speisen und Getränken folgendes beachtet werden:
Spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ist eine schriftliche Mitteilung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Eine Erlaubnispflicht besteht nicht mehr.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder auch gerne per Mail.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
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