Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Bioabfall

Beschreibung

Seit dem 01.01.2015 besteht die Pflicht (§ 11 Absatz 1 KrWG) Bioabfälle getrennt zu sammeln. Was Bioabfälle sind, ist im § 3 Absatz 7 KrWG geregelt.

 

Die Entsorgung von tierischen Speiseabfällen aus Gewerbebetrieben ist gesondert vorzunehmen. Das entsprechende Merkblatt finden Sie hier.

Sie können jederzeit Änderungen in der Gefäßgröße vornehmen. Hierzu füllen Sie als Eigentümer/in oder beauftragte Hausverwaltung das Formular für Bioabfallgefäße aus und reichen es uns bitte zurück. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Bioabfalltonnen für Ihr Grundstück bestellen.

Pro Restmüllgefäß ist eine Bioabfalltonne kostenfrei. Jedes weitere 120-Liter-Gefäß kostet 40,00 Euro jährlich. Die Gebühr für das 240-Liter Zusatzgefäß beträgt 50,00 Euro im Jahr.



Soweit auf Ihrem Grundstück ein 1.100-Liter Restmüllcontainer steht, haben Sie bereits zwei 240-Liter Bioabfalltonnen erhalten. Diese Tonnen sind Pflichtgefäße und müssen auch bestehen bleiben. Sie können jedoch auch mehrere Bioabfallgefäße bis zu einem Gesamtvolumen von 1.200-Litern kostenlos anfordern. Das Volumen gilt jeweils pro Restmüllcontainer.

Eine Befreiung von der Bioabfalltonne ist auf Antrag möglich. Hierzu müssen Sie allerdings die Küchen- und Gartenabfälle auf Ihrem Grundstück selbst kompostieren. Daher ist es erforderlich, dass Sie eine gärtnerische oder landwirtschaftlich genutzte Fläche von 25 qm je Grundstücksbewohner vorweisen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Die Biotonne ist aber auch für Eigenkompostierer eine sehr sinnvolle Ergänzung. Nicht alles gehört auf den Kompost. Speisereste (Fleisch, Wurst) und Zitrusschalen sind eher ungeeignet beziehungsweise schlecht kompostierbar. Das Kompostieren von Speiseresten ist nur zulässig, wenn ein "ratten- und ungeziefersicherer" Kompostbehälter verwendet wird.

Bioabfälle dürfen Sie nicht mehr über die Restmülltonne entsorgen.

Welche Abfälle in die Bioabfalltonne gehören, haben wir auf einem Merkblatt aufgelistet. Auch Tipps und Anregungen zur Handhabung können Sie dort nachlesen.

Des Weiteren können Nachbarn, die zwei unmittelbar aneinandergrenzende Grundstücke haben, eine Bioabfalltonne gemeinsam nutzen. Der Antrag ist von beiden Grundstückseigentümern/innen oder der beauftragten Hausverwaltung zu stellen. Den Vordruck finden Sie hier oder Sie erhalten ihn im Rathaus Eschborn.

Für die Sammlung der Küchenabfälle können Sie im Rathaus Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt ein 7-Liter Kunststoffsammelgefäß für 4,00 Euro erwerben. Die dazugehörigen Biobeutel erhalten Sie dort kostenfrei.

Die Leerung der Bioabfalltonnen erfolgt von April bis einschließlich November im wöchentlichen Rhythmus. Von Dezember bis März ist die Leerung 14-täglich. Die genauen Termine stehen im Abfallkalender 2024.

 

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