Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999

[Zur Seite des Bürgerbüros]

 

Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Für Erstuntersuchungen sowie gesetzliche Nachuntersuchungen werden Berechtigungsscheine ausgestellt. Bei der gesetzlichen Nachuntersuchung ist zusätzlich ein formloses Schreiben der zuständigen Personalabteilung vorzulegen.

Die Untersuchungsberechtigungsscheine werden nur an Jugendliche unter 18 Jahren bei Antragstellung ausgehändigt.

Gebühren

Die Ausgabe der Berechtigungsscheine erfolgt gebührenfrei.

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WeekdayMorningsAfternoons
Monday to Friday 08:00 - 12:00
Monday 13:00 - 16:00
Wednesday 14:00 - 18:00
Saturday  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WeekdayMorningsAfternoons
Tuesday 08:00 - 13:00
Thursday  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00
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