Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Parkausweis, Handwerker

Kurzbeschreibung

Antragsberechtigt sind Handwerker, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind und ein
·  zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage 1 zur Handwerksordnung),
·  zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 zur Handwerksordnung) oder
·  handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2 zur Handwerksordnung)
ausüben und
·  regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen
und
·  ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, das sich für Materialtransport und als Werkstattwagen bzw. für Dienstleistungen eignet und ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 4 t nicht überschreitet.

Andere Betriebe können ebenfalls Genehmigungen erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.

Beschreibung

Um einen Parkausweis zu erhalten senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an die Stadtverwaltung Eschborn.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem [Informationsblatt - Parkausweis, Handwerker].

Ansprechpartner

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