Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Plakatierung, Genehmigung

Kurzbeschreibung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird jeweils für eine bestimmte Anzahl von Plakaten erteilt

Beschreibung

Folgendes gilt es zu beachten:

Gemäß Magistratsbeschluss der Stadt Eschborn dürfen mit maximal 50 Plakaten pro Veranstaltunggeworben werden.Die Plakatständer dürfen frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden und müssenspätestens 3 Tage nach der Veranstaltung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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