An heißen Sommertagen oder in langen Trockenperioden müssen im Garten Blumen und Rasen mit Trinkwasser bewässert werden. Da wird häufig die Frage gestellt, ob man für dieses Gießwasser auch Schmutzwassergebühren bezahlen muss.

Die Gebühren für das Schmutzwasser werden in der Regel nach dem tatsächlich verbrauchten Frischwasser berechnet, da angenommen wird, dass sämtlich bezogenes Frischwasser auch wieder der Kanalisation zugeführt wird. Nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation geleitetes Wasser kann jedoch von der Abwassermenge abgezogen werden.

Nachweis über Zähler
Den Nachweis über die Nichteinleitung in die Kanalisation können Sie durch die Installation einer zusätzlichen, von den Stadtwerken anerkannten, Wasseruhr führen, die Sie z.B. im Fachhandel erwerben.



Diese Wasseruhr müssen Sie auf eigene Kosten frostsicher installieren, an der Stelle, an der das Wasser aus dem Haus in den Garten geleitet wird.

Installation, Veränderung und Zählerwechsel (Eichfrist 6 Jahre) des Gartenwasserzählers haben Sie auf eigene Rechnung selbst bzw. durch einen Dritten (z.B. Installateur) vorzunehmen. Die Abnahme und Verplombung des Zählers erfolgt durch die Bediensteten der Stadt Eschborn.

Absetzungen werden erst ab der Abnahme des Gartenwasserzählers anerkannt.



Die vom Gartenwasserzähler gemessene Menge können Sie dann bei der jährlichen Selbstablesung angeben. Sie wird in der Jahresrechnung für die Wasser- und Abwassergebühren berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass der Wasserzähler alle 6 Jahre gewechselt werden muss (gesetzliche Eichfrist), damit die Messungen anerkannt werden können.


Lohnt sich ein Zählereinbau?
Bevor Sie jedoch einen Wasserzähler montieren, sollten Sie folgendes bedenken:
 Erfahrungsgemäß werden für die Gartenbewässerung geringe Mengen verbraucht und Sie haben nur geringen Abzug bei den Gebühren. Dagegen stehen die Kosten für Anschaffung und Installation des Zählers.

 

Die Stadt erhebt für die Lieferung von Trinkwasser Gebühren. Die Gebühr bemisst sich nach der Menge des zur Verfügung gestellten Wassers und wird mit dem Bescheid für Grundbesitzabgaben vom Eigentümer der Liegenschaften erhoben.

Gebühren:
Die Gebühr für 1 m³ Frischwasser beträgt 3,32 zzgl. 7% MwSt. (Stand Januar 2024).

Für nachträglich installierte Unterzähler zur Sondierung des Wasserbezugs sind die Eigentümer selbstverantwortlich.

Das Institut Fresenius führt im Auftrag des Fachbereichs 5 (Tiefbau) der Stadt Eschborn die vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen aus. Die biologischen Proben werden mehrmals im Jahr an immer unterschiedlichen Stellen im Leitungsnetz entnommen. Bei dieser Untersuchung wird das Trinkwasser auf Keime, Chlor und Bakterienkolonien untersucht. Einmal im Jahr wird eine chemisch-technische Analyse des Trinkwassers vorgenommen, in der die unten aufgeführten Werte ermittelt werden. Darüber hinaus werden auch Wasseranalysen durch unseren Wasserlieferanten, die Hessenwasser GmbH, in wesentlich kürzeren Abständen vorgenommen. Nur wenige Werte sind für den "allgemeinen Hausgebrauch" wichtig. Nachfolgend führen wir die für Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trinkwasserbereiter und Babynahrung notwendigen Daten auf.

Analyse-Ergebnisse:

Jedes Jahr im Dezember sind die Wasseruhren für die Verbrauchsabrechnung des ablaufendes Jahres selbst abzulesen. Die Ablesekarte schicken Sie bitte ausgefüllt zurück. Sie können das ganze auch per Mail (zaehlerstand@eschborn.de) erledigen. Hierfür werden folgende Angaben von Ihnen benötigt:

  • Objektbezeichnung (Straße und Hausnummer der Liegenschaft)
  • Kassenzeichen bzw. Objektnummer (siehe Bescheid der Stadt Eschborn)
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Ablesedatum
  • Name des Eigentümers/der Eigentümerin, Adresse und Wohnort
  • Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)

Verschiedene Straßenzüge aus den Stadtteilen Eschborn und Niederhöchstadt werden jedoch von städtischen Mitarbeitern abgelesen.

Informationen erhalten Sie auch bei der Stadt Eschborn unter Telefon 06196/490-217 und -340 (Fax 06196/490-237).

Pläne über Kanal,- und Trinkwasserleitungen können beim Fachbereich 5 (Tiefbau) der Stadt Eschborn nach telefonischer Abstimmung eingesehen werden.

Sie wollen eine Baustelle, eine (Groß-)Veranstaltung oder z.B. ein Straßenfest mit Trinkwasser versorgen? Dann brauchen Sie ein Standrohr. Mithilfe eines Standrohrs, das Sie an einem Hydranten anschließen, können Sie Wasser aus dem Versorgungsnetz des Fachbereichs 5 (Tiefbau) der Stadt Eschborn beziehen.


Für die Wasserentnahme aus dem Eschborner Wassernetz dürfen nur von der Stadt ausgegebene Standrohre verwendet werden. Die vom Fachbereich 5 (Tiefbau) der Stadt Eschborn gewarteten und geprüften Standrohre sichern die Entnahme und Weitergabe des Leitungswassers in Trinkwasserqualität.

Der Wasserverbrauch wird mit einem geeichten Wasserzähler erfasst. Um die notwendigen Informationen über verfügbare Standrohre und Unterfulhydranten zu erhalten, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Fachbereich 5 (Tiefbau) der Stadt Eschborn in Verbindung. Standrohre inkl. Standrohrschlüssel können während der Öffnungszeiten im Dienstleistungszentrum ausgeliehen werden.

  • Standrohrmiete: 2,86 Euro (zzgl. MwSt.) pro Kalendertag
  • Wasserverbrauch: 3,32 Euro (zzgl. 7% MwSt.) pro cbm (seit dem 01.01.2024)
  • Standrohrkaution: 450,- Euro (bar bei der Stadtkasse (T.O.P.A.S. Bürocenter, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn) oder Überweisung)