Gewerbezentralregisterauszug

Beschreibung

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist, vereinfacht gesagt, ein gewerberechtliches Führungszeugnis.
Gewerbezentralregisterauszüge werden beispielsweise für Ausschreibungen, erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbebetriebe benötigt.
Um einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, ist es unbedingt erforderlich, den genauen Verwendungszweck sowie die Anschrift anzugeben. Eine schriftliche oder telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Die weitere Bearbeitung erfolgt beim Bundesamt für Justiz in Bonn.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1-2 Wochen.

Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung durch den (gesetzlichen) Vertreter. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Bei privat Personen (natürlichen Personen) hat der Antragsteller seine Identität und - wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt - seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen voraus.

Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten,
beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

Hinweis:Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus dem Gewerbemelderegister.

 

Gebühren

13,00 Euro

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Gewerbewesen

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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