Schneeräumpflicht

Beschreibung

Schneeräumung sowie Beseitigung von Schnee und Glatteis in der Winterzeit:

Die Räum- und Streupflicht bezieht sich auf die Gehwege sowie Überwege vor den jeweiligen Grundstücken.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind in den Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Gründstücke zur Schneeräumung verpflichtet.
In den Jahren mit ungerader Endziffer erfolgt die Reinigung durch die Eigentümer der gegenüberliegenden Straßenseite.

Die Räumungspflicht besteht für die Zeit von 7 bis 20 Uhr und ist bei Schneefall unverzüglich durchzuführen.

Zuständigkeit

Fachbereich 5 : Bauverwaltung/Stadtplanung

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

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