Spielapparatesteuer
Beschreibung
Die Spielapparatesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer auf die Benutzung öffentlich zugänglicher Spiel- und Geschicklichkeitsapparate. Sie wird auf Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung zur Spielapparate- und Spielhallensteuer erhoben.
Der Steuer unterliegen:
- die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,
- das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte.
Für die Berechnung der Besteuerung der Spielapparate ist vom Automatenaufsteller vierteljährlich eine Selbsterklärung abzugeben. Steuertermin für diese Selbsterklärung ist der 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.04., 15.07., 15.10. und 15.01.). Die Steuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.
- Anlage 1 zur Spielapparatesteuererklärung für Spielhallen
- Anlage 2 zur Spielapparatesteuererklärung für Gaststätten und sonstigen Aufstellorten
- Anlage 3 zur Spielapparatesteuererklärung für Apparate zur Darstellung sexueller Handlungen oder Gewalttätigkeiten
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Spielapparatesatzung.
Übersicht der städtischen Steuern.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Weekday | Mornings | Afternoons |
---|---|---|
Monday to Friday | 08:00 - 12:00 | |
Wednesday | 15:00 - 18:00 |
>Email: steuern@eschborn.de
>Telephone: 06196/490-311
>Email: finanzen@eschborn.de
>Telephone: 06196/490-309
>Email: abfall@eschborn.de
>Telephone: 06196/490-308
>Email: steuern@eschborn.de
>Telephone: 06196/490-310
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