Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Dieses Zeugnis ist bei der Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen in bestimmten Staaten bzw. mit Angehörigen bestimmter Staaten erforderlich. Ausgestellt wird es vom Standesamt des jeweiligen (letzten) inländischen Wohnortes. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Standesamt

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

Seitenanfang
back