Elterngeld

Beschreibung

Das Bundeselterngeld wird längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes gezahlt.

Für den Bezug von Elterngeld gelten Einkommensgrenzen. Näheres dazu finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit oder auf dem Versorgungsamt Wiesbaden. Das Elterngeld ist steuerfrei und wird auf Sozialleistungen (unter anderem Arbeitslosengeld II/SGB II, Grundsicherung/SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und BAfög) angerechnet.

Anträge zum Elterngeld erhalten Sie im Eschborner Rathaus vor den Zimmern 29/30 und in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt.

Zuständig für das Erziehungsgeld ist das:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Mainzer-Straße 35 (Eingang Lessingstraße)
65185 Wiesbaden

Tel.: 0611/71570
Mail: poststelle@havs-wie.hessen.de

Zuständigkeit

Fachbereich 4 : Soziales und Rente

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WeekdayMorningsAfternoons
Wednesday 15:00 - 18:00
Wednesday 08:00 - 12:00
Monday 08:00 - 12:00
Friday 08:00 - 12:00

Ansprechpartner

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