Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen im Wohnungswesen.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in Eschborn. Antragsberechtigt sind nur Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, einen Wohnsitz zu begründen.
- Vorlage von Einkommensnachweisen aller arbeitenden Familienmitglieder und Ausweispapiere erforderlich.
Herr
Harjono Karmino
E-Mail: wohnungswesen(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-327
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Frau
Sylvia Krause
E-Mail: wohnungswesen(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-329
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