Ummeldung Wohnort
Beschreibung
Kurzbeschreibung
Ummeldungen sind innerhalb einer Woche vorzunehmen, wenn Sie innerhalb von Eschborn umgezogen sind.
Bei einer Ummeldung kann beim Einwohnermeldeamt die Anschrift auf dem KFZ-Schein geändert werden, sofern dieser nach dem 01.10.2005 ausgestellt wurde.
Beachten Sie bitte das Bundesmeldegesetz:
Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ergeben sich im Bereich der An- Abmeldung und Ummeldung folgende Änderungen:
Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug vorzunehmen.
Alle Anmeldungen bis 31.10.2015 benötigen keine Wohnungsgeberbescheinigung. Sollte sich jemand nach dem 1. November rückwirkend anmelden, wird eine Bescheinigung des Wohnungsgebers benötigt.
Informationen und das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung
Um eine Anmeldung handelt es sich bei:
- Zuzug aus einer anderen Stadt nach Eschborn/Niederhöchstadt
- Umzug innerhalb von Eschborn/Niederhöchstadt
- Statusänderung in Haupt- oder Nebenwohnung
Zur Anmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich Vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
Seit dem 1. November muss bei jeder Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
- Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)
Die An-, oder Abmeldung hat innerhalb einer Woche nach Wohnungswechsel zu erfolgen. Seit dem 1. November 2015 innerhalb von zwei Wochen.
Abmeldung der Nebenwohnung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz registriert ist.
Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Eschborn ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.
Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt ins Ausland (Abmeldung):
Zur Abmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
- im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich Vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Abmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
- Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)
Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung (Seit dem 01.11.2015)
Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte finden Sie auf der Seite "Informationen für Neubürger".
Für eine Anmeldung werden keine Gebühren erhoben. Die Änderung des KFZ-Scheins kos-tet €10,70, die bar oder per EC-Karte gezahlt werden können.
Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Auf den deutschen Ausweisen wird die komplette Adresse eingetragen. Bei Anmeldungen von Nicht-EU-Bürgern ist ebenfalls der Aufenthalt vorzulegen.
Wenn Sie Kinder mit ummelden möchten, halten Sie bitte das Dokument des Kindes bzw. wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde bereit. Weiterhin ist zur Anmeldung von Kindern die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Falls das alleinige Sorgerecht besteht, ist ein Nachweis zur Ummeldung vorzulegen.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland von verheirateten Personen ist eine Heiratsurkunde, übersetzt ins Deutsche und gegebenenfalls mit einer Apostille/Legalisation versehen, zur Anmeldung mitzubringen.
Zuständigkeit
Anschrift
Rathausplatz 36
65760 Eschborn
Sprechzeiten
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | -- - -- | 15:00 - 18:00 |
Zuständigkeit
Anschrift
65760 Eschborn
Sprechzeiten
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | -- - -- | 15:00 - 18:00 |
Herr
Jürgen Lugert
E-Mail: meldeamt(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
zum Kontaktformular
Frau
Michaela Lacalli
E-Mail: meldeamt(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
zum Kontaktformular
Frau
Tina Wohlgemuth
E-Mail: meldeamt(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
zum Kontaktformular
Frau
Karin Koch
E-Mail: meldeamt(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
zum Kontaktformular
Frau
Sonja Walch
E-Mail: meldeamt(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
zum Kontaktformular
Frau
Ulla Jilg
Telefon: 06196/490-0
Herr
Dominik Gremme
E-Mail: meldeamt(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
zum Kontaktformular
Frau
Birgit Wecko
Telefon: 06196/490-0