Befristete Senkung der Umsatzsteuersätze für Wasser in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2020 das durch den Koalitionsausschuss am 4. Juni 2020 beschlossene Konjunkturpaket verabschiedet. Demnach reduziert sich unter anderem der Umsatzsteuersatz für Wasser befristet ab dem 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 7 Prozent auf 5 Prozent.

Da die Umsatzsteuer erst mit dem Ablauf des Voranmeldezeitraums der Ausführung des Umsatzes entsteht, werden die Lieferungen von Wasser auch erst am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums als ausgeführt behandelt.

 

Für alle Anschlusspflichtigen in Eschborn bedeutet dies, dass die Stadt Eschborn keinen Zählerstand zum 30.06.2020 benötigt. Der Jahresverbrauch wird - wie gewohnt - zum Jahresende ermittelt. Die bisherigen Vorauszahlungsbescheide behalten ihre Gültigkeit.

 

Mit der Verbrauchsabrechnung 2020 wird die Umsatzsteuer entsprechend korrigiert und für den gesamten Zeitraum 2020 mit dem befristet gesenkten Umsatzsteuersatz von 5 Prozent berechnet.