Brut- und Setzzeit beginnt - Besondere Aufsichtspflicht für Hunde

Die ersten Frühlingsboten sind zu vernehmen  und die ersten Zugvögel  kommen schon aus ihren Überwinterungsgebieten zurück. In der nächsten Zeit besetzen diese Vögel wieder ihre Reviere und beginnen mit der Brut. Rehwild und Feldhasen bringen ihre Jungen zur Welt und sind ungeschützt den Gefahren der Umwelt ausgesetzt. 

Daher bittet die Gründezernentin und Erste Stadträtin Bärbel Grade alle Hundehalterinnen und -halter, während der Brut- und Setzzeiten ihre vierbeinigen Freunde grundsätzlich an die Leine zu nehmen. Immer häufiger stören, beunruhigen oder verletzen freilaufende Hunde brütende Vögel oder trächtige Tiere und die schon geborenen Jungtiere. Zum Teil werden Tiere auch getötet. Insbesondere der Feldhase ist vom Aussterben bedroht und steht schon seit Jahren auf der „roten Liste“, ebenso gefährdet sind bestandsbedrohte Vogelarten.

Die Brut- und Setzzeiten dauern grundsätzlich vom 1. März bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt an allen Feldern, Wäldern und Grünflächen, sowohl inner- als auch außerorts eine besondere Aufsichtspflicht für Hunde. 

Ausnahmen für den Leinenzwang gelten für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll.

„Auch außerhalb der Brut- und Setzzeiten sind Hunde nur so zu führen, dass eine Gefährdung durch sie ausgeschlossen ist. Von Kinderspielplätzen sind sie immer fernzuhalten. Dorthin sollten Hunde grundsätzlich nicht geführt werden“, betonte Erste Stadträtin Grade