Corona-Inzidenz im Kreis anhaltend unter 50 - Ab 28. Mai Lockerungsstufe 2

Eine Woche nach Erreichen der nächsten Corona-Lockerungsstufe gelten im Main-Taunus-Kreis vom Freitag (28. Mai 2021) an weitere Lockerungen. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, lag die maßgebliche Inzidenz am (heutigen) Donnerstag erneut unter 50, damit tritt um Mitternacht in die Stufe 2 des hessischen Stufenplans in Kraft.

Diese Phase bringt unter anderem weitere Lockerungen bei Kontakten, die Erlaubnis von Gastronomie in Innenräumen und die Öffnung weiterer Geschäfte. Auch Schwimmbäder dürfen wieder öffnen. "Das bringt noch mehr Freiheiten, auf die wir alle gewartet haben. Ein herzlicher Dank an alle, die sich impfen lassen und die die bisherigen Beschränkungen beachtet haben", fasst der Landrat zusammen. "Das ist eine Gemeinschaftsleistung".

 

Vom "Zusammenwirken von Bürgern und Behörden" spricht auch die Gesundheitsdezernentin, Kreisbeigeordnete Madlen Overdick. Im Zusammenklang von Impfung, Testung und verantwortungsbewussten Handeln seien die Lockerungen erreicht worden. Sie dürften bei der Freude über mehr Freiheiten jetzt aber nicht durch Nachlässigkeit gefährdet werden: "Auch in Stufe 2 gibt es weiterhin notwendige Beschränkungen, die Pandemie ist leider noch nicht vorbei." Der MTK sei dabei aber auf sehr gutem Weg.

 

Nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts betrug die so genannte 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag kreisweit 33. Sie lag damit den fünften Tag unter der 7-Tage-Inzidenz von 50. Für diesen Fall sieht das hessische Eindämmungskonzept den Übergang in die nächste Lockerungsstufe am folgenden Tag vor. Als erste Stufe hatte der Kreis in der vergangenen Woche die Bundesnotbremse aussetzen können, die unter anderem scharfe Kontaktregeln eingeführt hatte.

 

Unter anderem dürfen ich von Freitag an zwei Haushalte oder zehn Personen treffen, wobei Genesene, Geimpfte und Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitzählen.

In sämtlichen Schulklassen ist Präsenzunterricht, in den Kindergärten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Schwimmbäder dürfen öffnen, Mannschaftssport ist unter bestimmten Bedingungen möglich, Kultureinrichtungen, alle Geschäfte und Hotels dürfen wieder öffnen. In Gaststätten darf auch innen wieder bewirtet werden.

 

Die Regelungen im Einzelnen stehen auf der Internetseite des Landes unter www.hessen.de und www.hessen.de/sites/default/files/media/kurz_knapp_land_final_v3_0.pdf.