Wie Bürgermeister Adnan Shaikh mitteilt, werden die konfessionellen Einrichtungen und die Krippen gebeten, ebenso zu verfahren.
Diese Regelung gilt nicht für Familien, deren Kinder berechtigt sind, eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen und von diesem Angebot auch Gebrauch machen. Hier fallen ab dem Monat Mai die Gebühren an.
Über die endgültige Gebührenfreistellung bedarf es allerdings eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Bürgermeister Shaikh signalisiert an dieser Stelle, dass es hierzu in allen Fraktionen einen breiten Konsens gibt und er insofern mit einer Zustimmung rechnet.