Gräber werden eingeebnet

Ab Dienstag, dem 31. Mai 2022, werden auf den Friedhöfen Eschborn und Niederhöchstadt Grabstätten eingeebnet

Betroffen sind Erdreihengräber von Verstorbenen, die vor dem 19.05.1996 (Eschborn) beziehungsweise vor dem 10.06.1996 (Eschborn-Niederhöchstadt) beigesetzt wurden. Zusätzlich werden auf beiden Friedhöfen Urnenreihengräber abgeräumt, die in der Zeit von September 1999 bis August 2001 angelegt wurden. Diese Gräber wurden bereits im Herbst des vergangenen Jahres gekennzeichnet. Weiterhin werden Kaufgräber eingeebnet, bei denen das Nutzungsrecht bis 31.12.2021 abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, sowie Gräber, deren Räumung beantragt wurde.

Angehörige und Hinterbliebene werden gebeten, diesen Hinweis bei der Planung der Frühjahrsbepflanzung zu berücksichtigen und Grabschmuck, der nicht abgeräumt werden soll, vorher abzuholen. Alle betroffenen Gräber, sowohl die Erd- und Urnenreihengräber als auch die Kaufgräber, werden in den kommenden Tagen mit Markierungen versehen.

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Eschborn bittet um Verständnis, falls durch diese Arbeiten Beeinträchtigungen  entstehen.